FAQ/AGB

Hier findest du alle relevanten Fragen und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter kann ich meinen Hund bringen?

Sobald sich dein neuer Welpe bei dir eingelebt hat, kann er auch zu uns kommen. Nach Absprache mit unserem Hundetrainer kann dein Hund auch während der Betreuung die ersten Grundkommandos lernen.

Was muss ich als Neukunde tun?

Komme gerne mit deinem Hund zu einem Kennenlerngespräch zu uns. Wir zeigen dir das Gelände, besprechen alle relevanten Fragen und füllen zusammen dein Stammdatenblatt aus. Bring bitte deinen Personalausweis für unsere Unterlagen mit.

Wie setzen sich die Gruppen zusammen?

Wir stellen die Gruppen nach rassetypischen Eigenschaften, Alter, Größen und individuellen Charakteren zusammen. Wir achten darauf, dass sich alle Gruppenmitglieder verstehen und kein Hund gemoppt wird. Die Gruppen bestehen aus 3 bis 5 Hunden. 

Was kann ich alles meinem Hund mitgeben?

Bring bitte keine Spielsachen mit, da das schnell zu Streitereien unter den Hunden führen kann. Aber du kannst gerne die Kuscheldecke, ein Kleidungsstück mit deinem Geruch oder etwas ähnliches mitbringen, wo du weißt, dass es deinem Hund hilft, sich bei uns heimischer zu fühlen.

Mein Hund ist unverträglich, was nun?

Damit haben wir kein Problem! Wir haben die Möglichkeit deinen Hund einzeln unterzubringen und auch separate Freilaufflächen. Sag uns bitte bloß vorher Bescheid, damit es keine bösen Überraschungen gibt. 

Kann ich auch meinen unkastrierten Rüden zur Betreuung bringen?

Ja, gerne! Nur läufige Hündinnen können leider nicht angenommen werden, da diese selbst bei Einzelunterbringung von allen Hunden auf dem Gelände wahrgenommen werden. 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(1) Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen. 

 

(2) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht inkl. Fremdbetreuung. 

 

(3) Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit und der Abhol- und Bringtätigkeit durch das Tierhotel Leipziger Land Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). 

 

(4) Das Tierhotel Leipziger Land übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden. Für Schäden die der Hund während der Betreuung gegenüber Dritten anrichtet, haftet alleine der Hundehalter. 

 

(5) Das Tierhotel Leipziger Land übernimmt keine Haftung für Schäden an mitgebrachten Sachen (Hundekissen, Spielzeuge etc.).

 

(6) Für durch den Hund verursachte Schäden (zerbissene Polster, Innenverkleidungen) am Transportfahrzeug des Tierhotel Leipziger Land haftet der Hundehalter. 

 

(7) Für Schäden die der Hund während der vereinbarten Zeit der Hundebetreuung sowie während des Hol- und Bringvorganges erleiden könnte, übernimmt das Tierhotel Leipziger Land keine Haftung. 

 

(8) Das Tierhotel Leipziger Land verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen. 

 

(9) Zusammen mit dem Kundenstammdatenblatt ist ein aktuell gültiger Personalausweis vorzulegen. Dieser wird vom Tierhotel Leipziger Land kopiert und den Unterlagen zugefügt.

 

(10) Hält das Tierhotel Leipziger Land eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird. 

 

(11) Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beissereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes besteht. Das Tierhotel Leipziger Land übernimmt hierfür keinerlei Haftung. 

 

(12) Zivilrechtliche Schadenhaftungen und Schadenersatzansprüche schließt das Tierhotel Leipziger Land vertraglich aus. 

 

(13) Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht im Hotel aufgenommen werden. Sollte es trotzdem während des Aufenthaltes passieren, wird ein Aufpreis von 45,00 € pro Tag verrechnet. Der Gassiservice ist nach Absprache möglich. 

 

(14) Die Vergütung für die Hundebetreuung/Gassiservice inklusive Abhol- und Bringservice ist im Voraus in bar zu zahlen. 

 

(15) Sofern der Hund abgeholt und wieder nach Hause gebracht wird, stellt der Hundehalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist. Für eventuell anfallende Wartezeiten wird für jede angefangene halbe Stunde eine Vergütung in Höhe von 10,00 € fällig.

(16) Die im Kundenstammdatenblatt angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch das Tierhotel Leipziger Land erfolgt nicht. 

 

(17) Das Tierhotel Leipziger Land behält sich vor Videomitschnitte oder Fotos anzufertigen. Mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Tierhotels, den Social-Media-Seiten des Tierhotels oder in Unterlagen des Tierhotels erklärt sich der Teilnehmer einverstanden. Es ist den Hundehaltern nicht gestattet, ohne Einwilligung der anderen Hundehaltern und des Tierhotels Fotos oder Videoaufnahmen auf dem Gelände anzufertigen, außer für den privaten Gebrauch. Veröffentlichungen der Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken sind nicht gestattet.